Ingenieurbüros für verfahrenstechnischen AnlagenbauIngenieurbüros für verfahrenstechnischen Anlagenbau übernehmen alle Planungsarbeiten in Bezug auf den Neubau und die Erweiterung von Industrieanlagen. Das Leistungsspektrum, das ein Ingenieurbüro für Anlagenbau abdeckt, umfasst in der Regel alle Planungsphasen von der Machbarkeitsstudie bis hin zur Dokumentation des Gesamtprojekts. Bei den Anlagen kann es sich zum Beispiel um industrielle Produktionsanlagen, Kraftwerke oder Verbrennungsanlagen handeln. Die verschiedenen Büros haben sich zumeist auf einen bestimmten Arbeitsbereich spezialisiert, in dem sie auf einen langjährigen Erfahrungsschatz zurückblicken können. Häufig bieten die Planungsbüros neben der Konzepterstellung auch die Überwachung des gesamten Bauvorhabens an, um die bestmögliche Umsetzung aller anfallenden Arbeiten garantieren zu können. Hierzu ist ein hohes Maß an Expertise in den Bereichen Anlagenbau, Maschinenbau, Versorgungstechnik, Elektrotechnik und Produktentwicklung nötig.
Ein Ingenieurbüro für Anlagenbau übernimmt den gesamten Planungsprozess
Ingenieurbüros für Anlagenbau sind mit hochmodernen Programmen zur Visualisierung von Projektstudien ausgestattet. Auf diese Weise wird es möglich, dreidimensionale Modelle der geplanten Anlagen am Computer zu erstellen. Als erster Planungsschritt muss die Projektierung, die auch als Basic Engineering bezeichnet wird, durchgeführt werden. Hier stehen die verfahrenstechnische Auslegung, die Layoutplanung, die Kostenschätzung und die Genehmigungsplanung im Mittelpunkt. Erst nach dem Abschluss dieser ersten Planungsphase kann mit der detaillierten Erstellung konkreter Baupläne begonnen werden. Während der anschließenden Bauausführung übernimmt das Ingenieurbüro schließlich die Bau- und Montageüberwachung. Die Inbetriebnahme der einzelnen Anlagenkomponenten und die Erstellung von Betriebsanleitungen zum sicheren Betrieb der Anlage schließen den Erstellungsprozess ab. Ergänzend können auch Mitarbeiterschulungen und Personaleinweisungen, sowie die weitere Überwachung des Betriebs durch das ausführende Planungsbüro übernommen werden.