Das EUR1-Dokument ist eine Warenverkehrsbescheinigung. Solch ein Dokument bescheinigt den präferenziellen Ursprung einer Ware basierend auf einem ein- oder zweiseitigen Handelsabkommen zwischen der EU und einzelner/mehrerer Staaten. Mit solch einem präferenziellen Ursprung können Ihre Waren ermäßigt oder sogar komplett zollfrei eingeführt werden.
Voraussetzung: die Ursprungseigenschaft muss gewährt sein, sprich, es muss eine Präferenzkalkulation Ihrer auszuführenden Ware im Vorfeld stattgefunden haben.
Ähnlich verhält es sich mit dem A.TR-Dokument. Auch hier handelt es sich um eine Warenverkehrsbescheinigung. Allerdings basiert dieses Dokument ausschließlich auf dem Handelsabkommen zwischen der EU und der Türkei.
Sollten Sie nähere Information zu diesem Thema benötigen, können Sie uns jederzeit unter info@exportassistent.de kontaktieren.
was ist eine Ausfuhranmeldung? Was ist ein ABD?
Für Sendungen in ein Land außerhalb der EU verlangen der deutsche Zoll und das statistische Bundesamt...
Sie wollen den Aufwand bei der Erstellung von komplexen Export- und Zolldokumenten vermeiden? Sie können sich zeitlich und personell nicht auch noch m...
Wir sind Ihr Spezialist für Exportberatung, Exportdokumente, Zollabwicklung und Zolldienstleistungen, Ausfuhranmeldungen, Ausfuhrbegleitdokumente (ABD...
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