Krane sind Arbeitsmittel und unterliegen der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV). Daraus ergibt sich, dass Krane mindestens einmal im Jahr durch einen Sachkundigen bzw. Kransachverständigen geprüft werden müssen. Eine DGUV-Prüfung ist auch notwendig. Zusätzlich müssen direkt am Kran angeschlossene Lastaufnahmemittel, wie z.B. Lasttraversen, Greifer und Lasthaken wiederkehrend geprüft werden. In dieser Prüfung werden neben der Dokumentation (z.B. Kranprüfbuch, Gefährdungsbeurteilung, etc.) auch die Funktion des Krans kontrolliert. Zu diesem Zweck sind Prüfgewichte erforderlich, damit der Kran auch unter Last getestet werden kann. Das Hubwerk nimmt eine besondere Stellung ein, da es bei jedem Hubvorgang direkt beansprucht wird. Bei neuen Kranen ist die Abnahmeprüfung vor der ersten Inbetriebnahme erforderlich.