... durch Personen mit entsprechendem Eignungsnachweis zulässig!
Untersuchung von Boden auf Grundnährstoffe, pH-Wert, Schwermetalle und organische Schadstoffe (Benzo(a)pyren und PCB).
Untersuchung des Klärschlamms (KSVO)
Voranzeige der Aufbringung beim ARLL
Vollzugsmeldung nach erfolgter Aufbringung
Haftung
Die mit uns zusammenarbeitenden Kommunen und Abwasserverbände sind Mitglied im Klärschlammhaftungsfond.